Abschlüsse an der IGS Selters
An der Integrierten Gesamtschule können folgende Abschlüsse und Berechtigungen erworben werden:
Ab der Klassenstufe 8 erhalten die Schülerinnen und Schüler halbjährlich Abschlussprognosen, die erkennen lassen, welcher Schulabschluss nach gegenwärtigem Leistungsstand mindestens erreicht werden kann.
Niveaustufen (Kurse) und Fächer:
Für die verschiedenen Abschlüsse müssen am Ende der Klassenstufen 9 und 10 verschiedene Bedingungen erfüllt sein:
Kurse in den Klassenstufen 7 – 8: | G-Kurs und E-Kurs | Englisch, Mathematik |
Kurse in der Klassenstufe 9: | G-Kurs und E-Kurs | Deutsch, Englisch, Mathematik, Physik, Chemie, Biologie |
Kurse in der Klassenstufe 10: |
E1-Kurs und E2 – Kurs |
Deutsch, Englisch, Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, (Französisch) |
Der G-Kurs (Grundkurs) entspricht einem niedrigeren Lern- und Leistungsniveau,
der E-Kurs (Erweiterungskurs) einem höheren Lern- und Leistungsniveau.
Der E1-Kurs (Erweiterungskurs 1) entspricht dem mittleren,
der E2-Kurs (Erweiterungskurs 2) dem höchsten Lern- und Leistungsniveau.
(Die Zuweisung in den G-, E-, E1- oder E2-Kurs hängt vom Leistungs- und Arbeitsverhalten der Schülerin/des Schülers ab.)
Abschluss Besondere Berufsreife (Sonderschulordnung)
(SchülerInnen mit dem Förderschwerpunkt "Lernen")
Notenbedingungen |
Mindestens ausreichende Leistungen in allen Fächern. |
Abschluss Berufsreife (ÜSchO §74)
Notenbedingungen: |
E-Kurse werden um eine Notenstufe besser auf G-Kurs-Niveau umgerechnet, Bsp.: E-Kurs ausreichend = G-Kurs befriedigend 1) Nach der Umrechnung alle G-Kursnoten mindestens ausreichende Leistungen. |
Ausgleichsregelungen: Noten unter ausreichend (nach der Umrechnung auf G-Niveau)
Liegen in ein oder zwei Fächern Noten unter ausreichend … | … ist der Abschluss erreicht. |
Liegen in den Fächern Mathematik und Deutsch Noten unter ausreichend ... | ... muss eines dieser Fächer durch E oder WPF ausgeglichen werden. |
Liegen in drei Fächern Noten unter ausreichend … | … muss ein Fach ausgeglichen werden. |
Liegen dabei in den Fächern Mathematik und Deutsch Noten unter ausreichend … |
… muss eines dieser Fächer zuerst ausgeglichen werden. |
Liegen in vier Fächern Noten unter ausreichend … | … ist der Abschluss nicht erreicht. |
Versetzung in die Klassenstufe 10 (ÜSchO §67)
Notenbedingungen: |
E-Kurse werden um eine Notenstufe besser auf G-Kurs-Niveau umgerechnet, Nach der Umrechnung auf G-Niveau: die Noten in |
Liegt in einem Fach eine Unterschreitung vor … | … ist die Versetzung möglich. |
Liegen in zwei Fächern je eine Unterschreitung vor … | …müssen diese ausgeglichen werden. |
Liegen in einem Fach zwei Unterschreitungen vor ... | ... müssen diese ausgeglichen werden. |
Liegen in drei Fächern Unterschreitungen vor … | ... müssen diese ausgeglichen werden. |
Liegen in vier Fächern oder in drei Fächern wovon zwei aus Ma, D, E stammen, Unterschreitungen vor ... |
… ist die Versetzung nicht möglich. |
Qualifizierter Sekundarabschluss I (§75)
Notenbedingungen: | E2-Kurse werden eine Notenstufe besser auf E1 umgerechnet. 1) E1-Kurse mindestens ausreichend. |
Liegt in einem Fach eine Unterschreitung vor ... | ... ist der Abschluss erreicht. |
Liegt in zwei Fächern je eine Unterschreitung vor ... |
... müssen diese ausgeglichen werden. |
Liegen in einem Fach zwei Unterschreitungen vor ... |
… müssen diese ausgeglichen werden. |
Liegen in drei Fächern Unterschreitungen vor ... |
... müssen diese ausgeglichen werden. |
Liegen in vier Fächern oder in drei Fächern wovon |
… ist der Abschluss nicht erreicht. |
Unterschreitungen in Hauptfächern:
Unterschreitung in Deutsch, erster Fremdsprache und Mathematik können nur innerhalb dieser Fächergruppe bzw. durch Wahlpflichtfach ausgeglichen werden.
Berechtigung zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe (§30/3)
E2-Kurse werden um eine Notenstufe besser auf E1-Kurs-Niveau umgerechnet. Bsp: E2-Kurs ausreichend = E1-Kurs befriedigend |
|
Notenbedingungen: | 1. in E1-Kursen mindestens die Note befriedigend, 2. in allen nichtdifferenzierten Fächern mindestens die Note ausreichend. |
Liegt eine Note unter der geforderten Mindestnote ... | ... ist die Berechtigung erreicht. |
Liegen in zwei oder drei Fächern Unterschreitungen vor ... | ... müssen alle ausgeglichen werden. |
Liegt in einem Fach eine Unterschreitung um zwei Notenstufen vor ... | ... müssen diese ausgeglichen werden. |
Liegen in drei Fächern Unterschreitungen vor ... | ... darf nur ein Fach aus D, E, Ma dabei sein und alle Fächer müssen ausgeglichen werden. |
Unterschreitungen in D, E, Ma: Ausgleich mit D, E, Ma, WPF
Unterschreitungen in den übrigen differenzierten und nichtdifferenzierten Fächern: Nach der Umrechnung auf E1: Ausgleich durch Fächer auf gleichem Niveau oder beliebigen nichtdifferenzierten Fächern.
(Quelle: Schulordnung für Rheinland-Pfalz vom 01.08.2018)