Schulbücher und Material

Schulbuchlisten für das Schuljahr 2024/25
(Im Elternportal finden Sie die individuelle Schulbuchliste für Ihr Kind)

Materialliste für die Klassenstufe 5
des Schuljahres 2024/25

 
 

Schulbuchausleihe/Lehrmittelfreiheit

Unentgeltliche Ausleihe

Um an der unentgeltlichen Ausleihe teilzunehmen ist bis zum 15. März d. J. ein Antrag zu stellen. Hierbei dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Die Antragsformulare erhalten die Eltern von der Schule, die ihr Kind im folgenden Schuljahr besuchen wird. Der Schulträger entscheidet, ob eine Teilnahme an der unentgeltlichen Ausleihe möglich ist. Sollte der Antrag abgelehnt werden, haben die Eltern die Möglichkeit an der entgeltlichen Ausleihe teilzunehmen.

Die unentgeltliche Ausleihe umfasst alle notwendigen Schulbücher sowie ergänzenden Arbeitshefte.

Entgeltliche Ausleihe

Die Teilnahme an der entgeltlichen Ausleihe ist freiwillig. Hierzu müssen die Eltern auf der Homepage zur Lernmittelfreiheit (www.lmf-online.rlp.de/schulbuchausleihe/eltern/benutzerkonto.html) ein Benutzerkonto einrichten. Die hierfür notwendige Zugangskennung erhält jeder Schüler in Briefform von der Schule. Hier können die Eltern der Teilnahme an der entgeltlichen Ausleihe und dem damit verbundenen Einzug der Leihgebühr unter Angabe der Bankverbindung im Lastschrifteinzugsverfahren zustimmen. Nach Abschluss der Anmeldung erhalten Sie eine Übersicht über der im Ausleihpaket enthaltenen Schulbücher sowie der noch durch Sie anzuschaffenden Bücher und Arbeitshefte.

Grundsätzliches:

Die Buchpakete werden zu Beginn des Schuljahres ausgegeben.

Die Teilnahme an der Schulbuchausleihe erfolgt für jeweils ein Schuljahr. Im Folgejahr können Sie entscheiden, ob Sie erneut an der Ausleihe teilnehmen möchten.

Die Schulbücher können nur im Paket ausgeliehen werden, d. h. es können keine einzelnen Bücher ausgeliehen werden.

Die Schulbücher sind pfleglich zu behandeln. Es dürfen keine Eintragungen und Unterstreichungen gemacht werden. Ein Schutzumschlag ist dringend empfohlen.

Die Schulbücher müssen rechtzeitig zurückgegeben werden. Jeder Schüler erhält am Ende des Schuljahres einen Rückgabeschein, auf welchem alle zurückzugebenden Bücher aufgelistet sind. Der Zustand der Bücher wird geprüft und ggf. eine Schadensersatzforderung gestellt.

Fragen?

Bitte wenden Sie sich an die Kreisverwaltung in Montabaur
(Frau Bauch 0 26 02/ 124-603). Gerne können Sie sich auch per eMail an die Kreisverwaltung wenden (schulbuchausleihe@westerwaldkreis.de).

oder informieren Sie sich im Internetportal unter www.LMF-online.rlp.de