1. Allgemeine Entschuldigungspraxis
Eltern, Schüler und Lehrer sorgen gemeinsam für die Erfüllung der Teilnahmepflicht. Kann einmal wegen Krankheit oder aus anderen Gründen nicht am Unterricht teilgenommen werden, so melden die Eltern ihr Kind über Sdui ab. Dies ist zu jeder Uhrzeit möglich und nicht erst ab 7 Uhr. Abmeldungen für den aktuellen Tag müssen allerdings bis 07.30 Uhr vorliegen.
Wie nutze ich die Funktion?
Klicken Sie auf das + unten in Ihrem Sdui-Menü und klicken Sie danach auf "Abmeldung einsenden". Klicken Sie anschließend auf + Neue Abmeldung und wählen Sie ggf. das Kind aus, welches Sie abmelden möchten. Geben Sie danach ein, auf welchen Tag oder welche Tage sich die Abmeldung bezieht.
Im Feld "Grund/ Erklärung" notieren Sie bitte z. B. Krankheit, Bus nicht gekommen, .... Schließen Sie dann die Abmeldung ab, indem Sie auf "Abmeldung absenden" klicken.
Die Abmeldung wird automatisch sowohl dem Sekretariat als auch den Lehrkräften Ihres Kindes angezeigt.
Eine zusätzliche Abmeldung des Mittagessens bei Menüpartner ist trotzdem erforlderlich (Tel.: 0 30/ 54 00 44 - 85/ service@menuepartner.de bis 9.00 Uhr oder im Portal bis 9.00 Uhr), ansonsten wird es berechnet.
Sollte Ihr Kind eine ansteckende Krankheit haben, die laut Infektionsschutzgesetz meldepflichtig ist, rufen Sie bitte zusätzlich das Sekretariat an oder schreiben Sie eine Mail an info@igs-selters.de.
Achtung: Die Abmeldefunktion ersetzt nicht die schriftliche Entschuldigung. Diese ist im Schulplaner immer innerhalb von 3 Tagen nach Rückkehr bei den Tutoren vorzulegen. Andernfalls gelten die Tage als unentschuldigt.
Bei Versäumnissen erkundigt sich der Schüler/ die Schülerin bei seinen Mitschülern oder den Lehrpersonen nach versäumtem Unterrichtsstoff und arbeitet diesen nach.
2. Beurlaubungen
Immer wieder erreichen uns Anfragen von Eltern, die um eine Beurlaubung für ihre Kinder bitten. Wie mit den Anträgen auf Beurlaubung umgegangen werden muss, regelt die "Übergreifende Schulordnung" für die öffentlichen Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen, Gymnasien, Kollegs und Abendgymnasien in §38 Abs. 1 – 3. Besonders vor oder nach Ferienabschnitten sollen Beurlaubungen nicht ausgesprochen werden!
Bitte beachten Sie, dass Beurlaubungen nur in begründeten Ausnahmefällen gewährt werden können, dazu gehören nicht „günstige“ Reise- und Urlaubstermine. Bedenken Sie außerdem, dass auch in den letzten Tagen vor den Ferien der Unterricht, egal wie er gestaltet ist, eine Bedeutung hat. „In Deutschland besteht Schulpflicht: Kinder im schulpflichtigen Alter müssen die Schule besuchen, d. h. regelmäßig und pünktlich am Unterricht und verbindlichen schulischen Veranstaltungen teilnehmen. Eigenmächtig genommene Urlaubstage oder Urlaubsverlängerungen sind ein Verstoß gegen die Schulpflicht.“
(Den Antrag auf Beurlaubung finden Sie im Downloadbereich).
3. Entschuldigungsverfahren in der MSS
Ist eine Schülerin oder ein Schüler verhindert, am Unterricht oder einer sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltung teilzunehmen, so haben sie oder er bzw. die Eltern minderjähriger Schüler/innen die Schule unverzüglich zu informieren und die Gründe für das Fehlen spätestens am dritten Tag schriftlich darzulegen (§37 SchuO). Grundsätzlich gilt, dass Unterricht Vorrang vor anderen Terminen hat. Daher sollten im Voraus planbare Termine wie beispielsweise Arzttermine oder Fahrstunden nach Möglichkeit außerhalb der Unterrichtszeit vereinbart werden.
Beurlaubungen
Vorhersehbare Termine bedürfen der rechtzeitigen schriftlichen Antragstellung (i.d.R. mindestens eine Woche vorher)
Zuständig für Beurlaubungen sind:
Vorhersehbare Abwesenheiten, deren Beurlaubung nicht fristgemäß, mindestens aber am Werktag vor der Abwesenheit, beantragt wurde, werden nicht entschuldigt. Tage unmittelbar vor oder nach den Ferien können nur in Ausnahmen beurlaubt werden und bedürfen eines besonderen Antrags mit ausführlicher Begründung an die Schulleitung.
Erkrankungen / unvorhersehbaren Abwesenheiten von weniger als einem ganzen Tag
Im Krankheitsfall ist die Schule zunächst telefonisch bis 09:00 Uhr zu informieren. Die schriftliche Entschuldigung erfolgt nicht weiter über den Schulplaner wie bisher, sondern die versäumten Stunden werden nun über den Entschuldigungsbogen für die MSS entschuldigt. Dazu sind folgende Schritte nötig:
Bei Erkrankungen während des Unterrichts mit vorzeitigem Verlassen der Schule wird die unterrichtende Lehrkraft informiert und wie bisher über das Sekretariat die Schule vorzeitig verlassen. Die schriftliche Entschuldigung für die versäumten Stunden ist nachzureichen. Wird das Entschuldigungsformular nicht fristgemäß vorgelegt oder erfolgte keine ordnungsgemäße Abmeldung, so gilt das Fehlen als unentschuldigt.
Vorgehensweise bei Erkrankungen / unvorhersehbaren Abwesenheiten von ganzen Tagen
Wird das Entschuldigungsformular erst nach dieser Frist vorgelegt, so gilt das Fehlen als unentschuldigt. Bei ganztägigen außerunterrichtlichen Schulveranstaltungen (Exkursionen, Aktionstagen, Kursfahrten) werden pauschal 9 Unterrichtstunden als versäumt angerechnet.
Fehlen auf Grund von anderen Schulveranstaltungen